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Karin
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3.57% aller Beiträge
Wohnort: Falkensee


  
Beitrag Verfasst: Do 09 Feb, 2006 14:43 Antworten mit Zitat

wenn ich mit meinem hund nun ...per besuch oder urlaub, das bundesland wechsel ...also in meinem fall berlin ....zu ...niedersachsen zB....
muss ich mich dann vorher in die dortigen gesetzte einlesen und mich dem fügen , oder gibt es da spezielle besuchshunderegelungen ???
also wenn dort eine ortamtmeldung pflicht ist ....muss ich biene dann dort auch melden ???
oder ..biene ist ja körpergröße unter 40 cm schultermaß.....dann keine leinenpflicht, oder dann nur mit hundeführerschein ohne leine ???

_________________
Fröhliche Menschen sind nicht bloß glückliche,
sondern in der Regel auch
gute Menschen.

Biene ist klein, aber OHO   Image
und carlito ist noch viel kleiner und AHAImage

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Martina
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 Deutschland 
Beitrag Verfasst: Do 09 Feb, 2006 15:51 Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

diese Fragen habe ich mir neulich auch gestellt.

Also, von Besuchern können die einfach keine behördliche Anmeldung, Chip und Haftpflichtversichung und so'n Kram verlangen.

Die Frage ist: wie lange ist man nur Besucher, ab wann Einwohner?
In Hamburg scheint die Grenze bei 2 Monaten Aufenthalt zu liegen. Bleibst du länger, mußt du deinen Hund ins zentrale Register aufnehmen lassen und auch Hundesteuern zahlen usw.

Die örtlichen Regelungen für Leinenpflicht gelten erstmal immer. Auch für Besucher. Da muss man sich vorher schlau machen, welcher Hund wo und unter welchen Bedingungen frei laufen darf oder eben nicht.

LG
Martina

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FairyLy
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 Deutschland Nordrhein-Westfalen
Beitrag Verfasst: Do 09 Feb, 2006 15:56 Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage hab ich mir auch schon mal gestellt. Klar, mit meinem Staff bin ich mit Leine und Maulkorb eigentlich immer auf der sicheren Seite. Aber muss er als besuchshund in Schleswig-Holstein z.B. ein blaues Halsband tragen?

Grüße

_________________
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Goethe

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Stef
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 Deutschland Hessen
Beitrag Verfasst: Do 09 Feb, 2006 16:05 Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, daß man gleich alle Anforderungen, die in einem Bundesland gestellt werden, einhalten muß. Es gibt beiGesetzen sowas wie Verhältnismäßigkeit, die gilt garantiert auch in diesem Falle.
Aber.... in vielen Hundeverordnungen/gesetzen stehen auch allgemeine Dinge für alle Hunde drin, wie z.B. wo Hunde verboten sind, wo nur mit Leine usw. Das sind Dinge, die man einfach durchführen kann und die man dann auch garantiert befolgen muß. Man muß sich z.B. auch über die Vorschriften in Nationalparks erkundigen. Das gilt auch alles für Besuchshunde Wink

Für mich ist immer die Verordnung in Schleswig-Holstein interessant, weil wir dort Urlaub machen:
Zitat: › (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
3. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
4. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren und in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,
5. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,
6. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
7. auf Friedhöfen,
8. auf Märkten und Messen.

Die zuständige Behörde kann von Satz 1 Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(3) Es ist verboten, Hunde mitzunehmen in
1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume und
3. Badeanstalten sowie auf Badeplätze, Kinderspielplätze und Liegewiesen.


All diese Dinge sind für mich leicht umsetzbar und es gibt garantiert Ärger, wenn man das nicht befolgt.

_________________
Stef

Vierbeiner-Blog

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Martina
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Beitrag Verfasst: Do 09 Feb, 2006 16:34 Antworten mit Zitat

Hallo Marion!

FairyLy hat folgendes geschrieben: ›
muss er als besuchshund in Schleswig-Holstein z.B. ein blaues Halsband tragen?


Das kann ich mir nicht vorstellen. Haben die da nicht sogar eine bestimmte Art von Bändern? Die kann ja nun nicht jeder Besucher anschaffen müssen.

Sicherheitshalber kannst du Sammy ja ein schickes blaues Stoffbändchen umbasteln. Wink

LG
Martina

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