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Kerstin
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 Deutschland Nordrhein-Westfalen
Beitrag Verfasst: Mi 28 Jun, 2006 19:23 Antworten mit Zitat

Confused: Confused:

Also ich hab da mal ne Frage, habe vorgestern mit halben Auge TOTO und Hary (heißt der so?) im Tv gesehen.
Da ging es um einen Betrunkenen, der einen Doberman hatte. Irgendwie hatte er den Hund nicht ganz im Griff als die netten Polizisten ihn Kontrolieren wollten. SO denn Polizei ruft verstärkung eher einen Hundeführer, da ihnen ie Sit. nicht so geheur war.
Der Typ hatte wie sich dann auf der Wache rausstellt knappe 2 Promille. Ist ja net wenig. Da er einen Anlage Hund hatte und der keinen Mauli trug, und er mit 2 Promille nicht in der Lage war seinen Hund zu kontrolieren bekommt er wohl ne Strafe. Wer kann auch noch mit 2 Promille geradeaus denken Confused Confused:

Jetzt stelle ich mir die Frage, ist es nur wegen dem Dobi
oder mache ich mich auf irgendeine Weise strafbar, wenn ich mit 2 Promille, oki da könnte ich wohl nicht mehr stehen Cool Shocked aus dem Biergarten komme und Rocko, der kein Anlagehund ist, an der Leine nach Hause führe. Besser Rocko führt mich mit 2 Promille nach Hause. Embarassed

Weil, wenn ich betrunken mit dem Rad unterwegs bin, ab ner bestimmten Promillegrenze, kann ich mich ja auch Strafbar machen.

Gruß Kerstin, die sich bis dato keinen Kopf darum gemacht hat

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Stef
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 Deutschland Hessen
Beitrag Verfasst: Do 29 Jun, 2006 07:27 Antworten mit Zitat

Hi Kerstin,
upps, keine Ahnung. Wenn was passiert, biste bestimmt auf jeden Fall dran.
Aber mit 2 Promille würde ich schon komatös in der Ecke liegen Laughing

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Stef

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Kerstin
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 Deutschland Nordrhein-Westfalen
Beitrag Verfasst: Do 29 Jun, 2006 08:27 Antworten mit Zitat

Das ich mich strafbar mache ist schon klar.
Ich stelle mir nur die Frage, ab wieviel Promille.
Also als Autofahrer liegt die Grenze ja bei 0,5 Promille..
Als Radfahrer und als Fußgänger......da gibbet ja auch einen bestimmten Grenzwert, wenn ich den überschreite und dann noch irgendwie den Verkehr gefährde, kann ich meinen Führerschein auch für 4 Wochen abgeben..

So komme ich auf die Frage, ab wann ich mich dann strafbar mache??? auch ab 0,5 Promille oder darf ich dann vielleicht sogar 1 Promille haben wenn ich den Hund dabei habe???
Versteht ihr jetzt meine Frage??? manchmal weiß ich nicht wie ich mich ausdrücken soll...........besonders wenn ich noch nicht mein Bierchen wech habe Very Happy Wink und die komatösen 2 Promille noch nicht erreicht habe Cool Wink
Googel gibt da auch nicht viel her. Vielleicht sollte ich mal bei der nächsten Kontrolle meinen grünen Freund und Helfer mal fragen.....wobei ich glaube der hält mich für bescheuert
Aber sowas sollte man doch auch wissen.

Gruß Kerstin

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Kirsten
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Beitrag Verfasst: Do 29 Jun, 2006 08:54 Antworten mit Zitat

Huhu Kerstin,

ich habe auch gesucht und nichts gefunden. Ich nehme an, dass es sich mit der Promillegrenze ähnlich verhält wie mit dem Transport von Hunden im Auto.
Auch da gibt es keine eindeutige Aussage. Hunde fallen dabei unter die Rubrik Transportgut und die Transportgut ist grundsätzlich zu sichern, wie und wo man einen Hund im Auto jedoch sichern muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Theoretisch könnte ich ja meinen Hund auf dem Beifahrersitz angurten, wenn´s dann aber rumst und es rauskommt wo der Hund saß, bin ich mit ziemlicher Sicherheit am Unfall mitschuld, denn vielleicht ist mir der Vierbeiner während der Fahrt ja auf den Schoß gehüpft...
Da ich laut Gesetz meinen Hund so zu führen habe, dass er keine Gefahr für andere darstellt, würde ich als trunkener Hundehalter vermutlich gegen das Gesetz verstoßen, weil ich im Suff eventuell nicht in der Lage bin, das Tier im Sinne der Gesetze zu führen, theoretisch jedenfalls. Wenn ich angetüttert mit Hund spazieren gehe, dann ist das, wie beim Hund auf dem Beifahrersitz, vermutlich aber erst dann ein wirkliches Problem, wenn ich erkennbar nicht mehr geradeaus Kurs halten kann oder der Hund jemanden verletzt... Ich nehme an, dass sie in solchen Fällen ratzfatz mit Blutentnahme und Auflagen daher kommen, dabei wird sicher die Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt, denn auch ohne Hund darf ich, soweit ich mich entsinne, nicht einfach so total besoffen durch den öffentlichen Raum latschen...

LG
Kirsten

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Wurzi
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Beitrag Verfasst: Do 29 Jun, 2006 09:04 Antworten mit Zitat

Hi

Also ich sitze ja hier fast an der Quelle (nein ich arbeite nicht bei der Polizei, sondern bei Rechtsnwalt, deswegen ja nur fast an der Quele) und da habe ich eben meinen einen Chef gefragt. Der hatte leider nicht so viel Zeit und hat sich glaub ich auch über meine Frage gewundert aber ich kann ja mal versuchen seine Antwort ohne Telefonstörungen wiederzugeben (das hab ich übrigens auch im TV gesehen, mir standen die Haare zu Berge, weil der arme Hund jetzt sicher im Tierheim sitzt, aber das ist ja wieder was anderes):

Wenn du mit Rocko betrunken Gassi gehst, kannst du auch eine Strafe bekommen, weil du ihn im Ernstfall nicht richtig unter Kontrolle halten könntest und dadurch dich und andere Mitmenschen gefährdest. Du wirst ja zur Haftung gezogen wenn etwas passiert und wenn du betrunken bist ist das Risiko größer, dass etwas passiert. Frag jetzt bitte nicht, welche Strafe dich erwarten würde, denn dann müsste ich nochmal fragen gehen. Aber der Typ aus dem TV bekommt eine höhere, weil es ein Anlagenhund war und auch noch ohne Mauli. Ich kann jetzt leider nicht mit Fachwörtern um mich schmeißen, weil ich selbst viel zu tun habe. Aber vielleicht schreibt ja jemand etwas ausführlicheres.

Grüße Kerstin

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Kerstin
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Beitrag Verfasst: Do 29 Jun, 2006 18:52 Antworten mit Zitat

Uch, da haben wir jemanden der an der Quelle sitzt Smile

Kurz vorwech..... Nein, ich bin so gut wie nie Betrunken mit Rocko unterwegs Cool
Aber stutzig hat mich das doch gemacht, es gibt halt immer wieder Sachen, die man irgendwann hört wo man sich vorher keinen Kopf drum gemacht habe.

Da ich, wenn ich angetrunken bin, nicht mehr ganz zurechnungsfähig bin ist es schon logisch.
Aber da stellt sich mir gleich noch ne Frage. Was ist mit bestimmten Medikamenten. Es gibt ja welche die unser Hirn ja auch beeinflussen. Normal dürfte man dann ja auch net mit seinem Hund raus Confused Confused:


Gruß KErstin

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Martina
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Beitrag Verfasst: Fr 30 Jun, 2006 12:35 Antworten mit Zitat

Hallo!
Kerstin hat folgendes geschrieben: › Was ist mit bestimmten Medikamenten. ... Normal dürfte man dann ja auch net mit seinem Hund raus Confused Confused:


Ja, ich nehme mal an, so ist es. Wenn du weißt, dass ein Medikament oder was auch immer dein Reaktions- und Urteilsvermögen einschränkt, mußt du entsprechend risikohafte Situationen vermeiden (z.B. im Straßenverkehr).

Du mußt deinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben. Wenn nicht und es passiert was, trägst du die volle Verantwortung. Hast du fahrlässig gehandelt, gibt's dann eben Stress wegen fahrlässiger Körperverletzung. Promillegrenze hin oder her. Ich glaube, die spielt dann gar nicht die große Rolle.

So jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis. Very Happy

LG
Martina

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Karin
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Beitrag Verfasst: Sa 01 Jul, 2006 09:01 Antworten mit Zitat

da ich ja so gut wie nie trinke..hab ich mir darüber auch nochnie nen kopp gemacht ....aber ist echt interessant, das man da auch einen auffn deckel bekommt....

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Wurzi
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Beitrag Verfasst: Di 04 Jul, 2006 14:51 Antworten mit Zitat

Hi Kerstin,

sorry wenn sich das etwas blöde angehört hat. Ich gehe natürlich nicht davon aus, dass du volltrunken mit Rocko über die Gasse fällst. Die Formulierung war nur irgendwie einfacher. Wenn hier mal etwas ruhiger ist, frage ich die Chefs nochmal, mit was für einer Strafe man zu rechnen hat (hoffentlich vergesse ich es dann nicht).

Grüße Kerstin

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Kerstin
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Beitrag Verfasst: Di 04 Jul, 2006 17:26 Antworten mit Zitat

@ Kerstin
net so schlimm, habs auch net als ernst aufgefasst.

Und danke schon mal für die Bemühung

Gruß Kerstin

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Wurzi
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Beitrag Verfasst: Mi 19 Jul, 2006 08:48 Antworten mit Zitat

Hi

Also ich habe nochmal unseren Junganwalt gefragt und der meinte, dass es kein Bußgeld geben würde im Bußgeldkatalog, wenn man seinen Hund besoffen führt, so wie beim Auto. Die Strafe würde sich dann nach dem Strafgesetzbuch richten je nach dem was mein Hund dann macht, wenn ich besoffen mit ihm unterwegs bin zB. Körperverletzung oder Sachbeschädigung.

Also würde mir theoretisch nichts passieren, wenn ich besoffen mit dem Hund unterwegs bin, er an der Leine ist, er kein Anlagenhund ist und er nichts macht. Mhh... ganz befriedigen tut mich diese Antwort zwar nicht, ist aber logisch.

Grüße Kerstin

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Kerstin
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 Deutschland Nordrhein-Westfalen
Beitrag Verfasst: Mi 19 Jul, 2006 19:24 Antworten mit Zitat

Yuuppp kling irgendwie logisch..

Danke dir nochmal, für die Nachfrage

Gruß Kerstin

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