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Kirsten
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Es geistert schon seit ein paar Tagen durch einige Hundeforen und es scheint tatsächlich wahr zu sein:
Die Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut wurde offenbar mit Wirsamkeit vom 20.12.2005 geändert.
Die für Hundehalter dabei interessante Änderung ist unter Abschnitt 1 (Begriffsbestimmungen); §1 zu finden. Unter Punkt 3 a und b heißt es da nun nämlich:
"3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei
Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt."
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
und
www.goinform.de/demo/temp/bu/tollwutv.pdf]goinform.pdf
Mit anderen Worten, man muss seinen Hund nun nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen, sondern kann den Zeitraum wählen, der auf dem Beipackzettel des Impfstoffes als Wirksamkeitszeitraum angegeben ist.
Ein Haken bei der Sache scheint jedoch zu sein, dass auf den Beipackzetteln der deutschen Impfstoffe oft kein Wirksamkeitszeitraum angegeben ist. Ein anderer Haken ist, dass das europäische Recht bezüglich der Reise von Tieren weiter Bestand hat, wer also mit Fiffi ins Ausland will, muss sich an die dortigen Einreisebestimmungen halten und die schreiben eben oft eine jährliche Tollwutimpfung vor.
Ich persönlich fand dann noch ganz interessant, dass auf der Bundestierärztekammer-Internetseite offenbar durchaus Informationen zu dieser Änderung in der Tollwutverordnungen existierten, dass diese aber nur Tierärzten zugänglich waren Fragt bei der nächsten Impfung doch mal euren TA, ich bin gespannt ob die TAs unaufgefordert auf diese Änderung hinweisen und welche Stellung sie dazu beziehen.
ACHTUNG: In einigen Foren wird empfohlen sich Impfstoffe aus der Schweiz zu besorgen da für die in der Schweiz erhältlichen Impfstoffe explizit einen Wirksamkeitszeitraum angegeben wird. Da es aber bezüglich der Einfuhr von Medikamenten Gesetze gibt, die eine Einfuhr z.B. von Impfstoffen ohne nationalen Notstand untersagen, halte ich diese Empfehlung für äußerst bedenklich.
LG
Kirsten |
_________________ Wenn die Sonne der Bildung untergeht, werfen sogar Zwerge lange Schatten...  |
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Es ist ja wohl so, das beim PEI beantragt werden muß, den Impfstoff für 3 Jahre zuzulassen. Ist der Antrag gestellt, dauert es ein paar Wochen und dann ist die Zulassung perfekt. Im Moment verhalten sich die einzelnen Hersteller der Impfstoffe sehr unterschiedlich. Einige stehen schon in den Startlöchern, andere mauern natürlich. Ist ja auch ein enormer finanzieller Verlust sowohl für die Pharma-Industrie als auch für die Tierärzte. Wobei TÄ, die keine eigene Praxis haben, sehr viel verantwortungsvoller mit diesem Thema umgehen.
Impfstoffe aus der Schweiz dürfen meines Wissens nicht verabreicht werden. Ist gesetzlich verboten. Die andere Möglichkeit ist den Hund in benachbarten EU-Ländern impfen zu lassen. Im neuen Impfausweis steht dann die Gültigkeitsdauer der Impfung.
Liebe Grüße
Meggi
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Meggi |
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Stef
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Ich kann wegen Tollwutimpfstoffen mal eine Freundin fragen. Sie arbeitet beim PEI (ist zwar für Fischimpfstoffe zuständig), aber nach 25 Jahren in dem Laden hat sie gute Connections...
Vielleicht kann sie rausfinden, welche Impfstoffe schon die verlängerte Dauer haben... |
_________________ Stef
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Stef
Leitwolf



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Also, es befinden sich die ersten Tollwutimpstoffe in der Zulassung, im laufe des Jahres wird es einige Zulassungen geben! (wie gut, daß Inka und Corazón erst im Oktober dran sind!!). Bei Essex ist wohl bald was zu erwarten (Rabdomun ad us. vet).
Wenn's was schriftliches gibt, krieg ich gleich Bescheid (meine Freundin arbeitet in genau DER Abteilung ) und hat einen Hund  |
_________________ Stef
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Hallo Stef,
danke für die Infos. Das ist ja klasse, dass du jemanden direkt an der Quelle sitzen hast. Luke wäre schon dran gewesen , aber da wir keinen Hundeplatz besuchen, gehts noch. Obwohl wir im tollwutgefährdeten Bezirk leben, habe ich in den Gegenden in denen wir laufen, noch keinen Fuchs gesehen.
Aber mit so einer Impfung für drei Jahre, wäre es mir schon wohler.
Liebe Grüße
Meggi |
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Angi
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| Das sind ja Infos, die einen hoffen lassen. Und schön, daß Du jemanden kennst, der sich da wirklich auskennt, Stef. Alino ist im Mai wieder mit impfen dran (ich lasse eh nur noch Tollwut jährlich impfen), vielleicht gibt es bis dahin schon was Neues. |
_________________ Angi + Alino |
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Es gibt neue Infos!! Angeblich ist Nobivac T für drei Jahre zugelassen.
Und laut Aussage von Frau Duchow von PEI sind bereits einige Mittel zugelassen, deren Namen sie jedoch nicht nennen darf.
@Stef
Frag doch bitte noch mal bei deiner Freundin nach.
Liebe Grüße
Meggi |
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Stef
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Werd ich mal nachfragen!!
Sie ist allerdings gerade nicht im PEI, sondern daheim, ihr Hund hatte eine Magendrehung  |
_________________ Stef
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Junghund



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Also Nobivac T ist seit Januar tatsächlich für drei Jahre zugelassen. Aber leider ist der Impfstoff zur Zeit nicht verfügbar : : Das hat mir heute ein sehr verwunderter Dr. Fonderkurz bei Intervet mitgeteilt. Der war nämlich sehr erstaunt, weshalb ein stinknormaler Hundebesitzer bei ihm in der Registrierungsabteilung anruft. Das tun normalerweise nur TÄ. Laut seiner Aussage ist frühestens im Sommer, evtl. erst im Spätsommer wieder mit Impfstoff zu rechnen. Die TÄ sollen über diese momentane "Nichtverfügbarkeit" informiert sein. Meine TÄ weiß davon nichts.
Aber vielleicht kann man ja rausfinden welches die beiden anderen Mittel sind
Liebe Grüße
Meggi |
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Karin
Althund



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ich werde heute auch bei meiner TA frägen ...denn heute bekommen ja die katzen den chip gesetzt ..und sollten gleich auch die freigangimpfungenbekommen...aber da sich der umzug janun verschoben hat, lasse ich das erst machen, wenns dann soweit ist
aber frägen tu ich auf jeden fall  |
_________________ Fröhliche Menschen sind nicht bloß glückliche,
sondern in der Regel auch
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Biene ist klein, aber OHO
und carlito ist noch viel kleiner und AHA |
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Stef
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Meine Freundin hat angerufen, die zuständige Kollegin darf keine Namen der weiteren zugelassenen Impfstoffe sagen Also nix neues... |
_________________ Stef
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Powermix
Junghund



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Zitat: › Meine Freundin hat angerufen, die zuständige Kollegin darf keine Namen der weiteren zugelassenen Impfstoffe sagen Also nix neues...
Macht nix, dafür habt ihr ja mich . Essex ist für drei Jahre bei Hunden und 4 Jahren bei Katzen zugelassen. Jetzt kann man nur hoffen, dass denen nicht auch gerade der Impfstoff ausgegangen ist.
Falls jemand was schriftliches braucht, hab ich eine Seite, von der ich den Link jetzt gerade nicht habe Falls ihn jemand braucht, suche ich ihn gerne.
Liebe Grüße
Meggi |
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Stef
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Hi Meggi,
wenn du ihn wiederfindest, kannst du den Link ja einstellen
Meine Mädels wurden mit Virbagen geimpft. Ich werde bei Virbac einfach mal nachfragen, wie's ausschaut  |
_________________ Stef
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Kirsten
Moderator



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Stef
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Ich hab von Virbac eine Auskunft bekommen:
Zitat: › Sehr geehrte Frau Hamm,
Der Tollwut-Impfstoff und die Tollwutkomponente der
Virbagen-Kombinationsimpfstoffe ist für eine Schutzdauer von 12 Monaten
zugelassen.
Beim Blick auf Länder mit anderer Schutzdauer von Tollwutimpfstoffen ist
die im EU-Vergleich unbefriedigende Tollwutsituation Deutschlands (s. dazu
die Map of Rabies Cases in Europe:
http://www.who-rabies-bulletin.org/q2_2005/downloads/mapq2_2005.pdf) zu
berücksichtigen. Die geografische Lage Deutschlands - mit seiner
Schlüsselrolle als "Tor zum Osten" im erheblichen Ost-Westgefälle der
Tollwutinzidenz - war ein wesentlicher Grund, weshalb die
Tollwutbestimmungen strikt gehandhabt wurden. Die Schweiz (u.a.) hingegen
wird von der WHO seit vielen Jahren als Tollwut-frei eingestuft.
Virbac arbeitet zur Zeit an der Zulassung eines Tollwutimpfstoffes mit
längeren Schutzdauer. Leider läßt sich derzeit noch nicht absehen, wann
alle Untersuchungen und Prüfungen abgeschlossen sind. Gerade bei der
Tollwut handelt es sich um eine auch für den Menschen außerordentlich
gefährliche Erkrankung. Aus diesem Grund müssen höchste Sicherheitsaspekte
gelten. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im Augenblick noch
keine konkrete Zeitangabe machen können, wann das Projekt beendet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. U. S.
Sind wohl noch nicht alle so weit....  |
_________________ Stef
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