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Eeva-Dane
Junghund



Alter: 40

Sternzeichen: 
Anmeldung: 19.10.2006
Beiträge: 149
0.88% aller Beiträge
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jlp). Vor Gericht landete der Streit zweier Hundehalter, die jeweils Eigentumsrecht an einem Dackel für sich beanspruchten. Während der eine Hundehalter behauptete, er habe seinen Hund dem anderen nur in Pflege gegeben, behauptete der andere, dass er den Hund geschenkt erhalten habe. Das Gericht entschied sich für eine Schenkung, da nicht nur der Hund, sondern auch eine Kopie der Ahnentafel des Hundes mit übergeben worden war. Wäre der Hund nur zur Pflege abgegeben worden, wäre eine Ahnentafelübergabe völlig überflüssig gewesen. Auch die angehörten Zeugen bestätigten mehrheitlich die Schenkung, so dass der Hund nunmehr beim Beschenkten bleiben darf.
Amtsgericht Regensburg, Az.: 5 C 1568/01
Dieses Urteil habe ich Anfang des Jahres gefunden, und für sehr wichtig empfunden.
Da ich eine Hündin zurück bekommen habe, und diese dann 10 Tage später wieder zurück gefordert wurde. |
_________________ Liebe Grüße von Melly und den Tangos |
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Wurzi
Leitwolf



Alter: 28

Sternzeichen: 
Anmeldung: 21.04.2006
Beiträge: 1072
6.31% aller Beiträge

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Juhu
sowas interessiert mich auch und wie ist es dann bei dir gelaufen?
Grüße Kerstin |
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Neufi
Gast

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Hallöchen,
da da sieht man aber mal wieder wie wichtig es ist, daß
man auch eine Schenkung schriftlich festlegt.
Viele Grüße Inge |
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