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Karin
Althund



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wir sind ja wild am suchen, das wir uns ein häuslie kaufen ....
da kommt natürlich auch die frage des zaunes auf ....giibt es da spezielle vorbestimmungen ...wie hoch der zaun sein muss, wenn man einen hund dahinter frei laufen lassen möchte ? ( versicherungstechnisch )
und darf man einen zaun dann oben mit so einem schrägteil nehmen, das so die katzen der zaun nicht überklimmen ? oder ist das regional bezogen immer anders ?
muss ich dann auch ein warnung vor dem bisschen hund anbringen ?
ich hab im i net versucht was zu finden,habe aber wohl die falschen suchwörter genommen  |
_________________ Fröhliche Menschen sind nicht bloß glückliche,
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Biene ist klein, aber OHO
und carlito ist noch viel kleiner und AHA |
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Kirsten
Moderator



Alter: 44

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Hm,
Gesetzesbestimmungen dazu finde ich auch nicht, es gibt aber welche, nur frag mich nicht wo.
Die Zaunhöhe ist bei uns in NRW davon abhängig, ob man einen als gefährlich eingestuften Hund oder einen Anlagenhund hält, da müssen die Zäune eine gesetzlich bestimmte Mindesthöhe haben. Da kennt sich aber Marion mit aus
Ansonsten sollte der Zaun halt sicher stellen, dass der Hund nicht darüber kann. Ist der Hund offline im Garten, darf er Passanten nicht belästigen können, d.h. der Hundekopf sollte nicht zwischen den Zaunstreben durch schießen können. Wenn sich da z.B. einer erschreckt und stürzt, dann kannst du Mordsärger mit der Versicherung bekommen.
Einen schräg angebrachten Katzenüberwindungsschutz kannst du meist ohne Probleme anbringen. Rechtlich wirst du diesbezüglich höchstens durch die Bauverordnung, die für das jeweilige Wohngebiet gild eingeschränkt. Beim Hausbau meiner Eltern war das so, da durften die Zäune nur eine bestimmte Höhe haben, der Nachbar hat sich aber trotzdem gleich einen 2,5 m hohen Palisadenschutzwall errichtet. Vermutlich haben aber alle gedacht. besser so wenn man den Nachbarn nicht unbedingt sieht, jedenfalls hat sich keiner beschwert und sein "Fort Larrymie"-Zäunchen steht heute noch.
Mit dem Schildchen "Vorsicht bissiger Hund" wäre ich vorsichtig, soweit ich weiß, kannst du im Falle einer tatsächlichen Bissverletzung dann haftbar gemacht werden, weil du ja mit dem Aufhängen des Schildes bekundest, dass du weißt, dass dein Hund bissig ist... so ähnlich begründet habe ich das gelesen. Sicherer ist da meine Varriante, auf meinem Schild steht: "Vorsicht dummer Hund"
LG
Kirsten |
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FairyLy
kleine Fee für alle Felle



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Bin schon da :-)
So wirklich gut kenn ich mich auch nur in Teilen aus.
Die Zaunhöhe für "gefährliche Hunde" darf in NRW die Gemeinde festlegen. In manchen Gemeinden sind es 1,40 Meter, hier bei uns sind es 1,80 Meter. Mein Digger hat eine amtliche Ausnahmegenehmigung, weil mein AmtsTA mir bescheinigt hat, dass mein blinder "gefährlicher Hund" über meine 1,40 an der tiefsten Stelle siche rnicht drüber springt (woher soll er auch wissen, wie hoch es ist?)
Außerdem gibt es da noch die Bauverordnung, wie hoch die Zäune höchstens sein dürfen, auch das Sache der Gemeinde.
Wenn du dir also bei der Versicherung unsicher bist, am besten da anrufen und fragen und für den Rest bei der jeweiligen Gemeinde anfragen, wo ihr hin wollt.
Bundes- oder Landesregeln scheint es (zumindest für NRW) nicht zu geben.
Grüße
Ly |
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Stef
Leitwolf



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Hi Karin,
da gibt's Regelungen auf kommunaler Ebene. Eine vorgeschriebene Zaunhöhe wg. Hunden gibt's in Hessen nur für Listenhunde. Ansonsten liegt das im eigenen Ermessen. |
_________________ Stef
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Beate
Leitwolf



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Zitat: › Die Zaunhöhe für "gefährliche Hunde" darf in NRW die Gemeinde festlegen. In manchen Gemeinden sind es 1,40 Meter, hier bei uns sind es 1,80 Meter
Stimmt, aber hier gibt es leider das Problem, dass in den meisten Gemeinden in NRW der Zaun gar nicht höher als 0,80 Meter sein darf
Im mom. versuche ich alles legal zu umgehen, dass wir trotzdem den 1,60 Meter hohen Holzzaun (der eigentlich auch einer Baugenehmigung bedurft hätte) durch eine 1,80 Meter hohe Mauer ersetzen können. Ist nicht wirklich einfach. Wenns Wetter etwas schöner ist, beginne ich alle Mauern und hohe Zäune zu fotografieren. So kann man evtl. eine kleine Gesetzeslücke ausnutzen. Die Sache mit dem Gewohnheitsrecht, weil der Zaun ja schon viele Jahre steht funktioniert leider nicht.
LG Beate[/url] |
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